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Alkohol am Steuer ab 01.08.2007 für junge Fahrer und Fahranfänger absolut tabu!

Ab dem 01.08.2007 ist für junge Fahrerinnen und Fahrer sowie für ältere Fahranfängerinnen und Fahranfänger Alkohol am Steuer untersagt. Der Bundesrat stimmte am 06. Juli 2007 dem bereits vom Bundestag beschlossenem Gesetz zu.

Das Alkoholverbot gilt für alle, die sich in der Probezeit befinden und für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.

Ihnen ist es zukünftig untersagt, als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl sie noch unter der Wirkung eines  solchen Getränks stehen.

Verstöße gegen das Verbot werden mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet. Für Fahranfänger in der Probezeit kann die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden, das mit weiteren Kosten verbunden ist.

Hintergrund des  Verbotes sind das Anfängerrisiko sowie das alkoholbedingte Unfallrisiko der jungen Fahrer. Insbesondere die Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen unterliegt entwicklungsbedingt und wegen der alterstypischen Freizeitgestaltung den Verlockungen des Alkoholkonsums. Der Gruppendruck verharmlost die Gefahren des Alkoholkonsums – Unerfahrenheit und die Enthemmung durch den Alkohol führten in der Vergangenheit zu schweren Verkehrsunfällen.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Osthessen wurden im vergangenen Jahr 385 alkoholbedingte Unfälle registriert, bei denen zehn Menschen starben und 86 Personen schwer sowie 143 leicht verletzt wurden. Die Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen ist mit 115 verursachten Verkehrsunfällen unter Alkohol dabei überdurchschnittlich beteiligt. Besonders auffällig: bei 108 Alkoholunfällen in dieser Altersgruppe waren Männer die Fahrzeugführer!

Das Gesetz stellt deutlich heraus, „Fahren und Trinken“ sind unvereinbar und hat das Ziel, die alkoholbedingten Verkehrsunfälle zu reduzieren.

Der Problematik alkoholbedingter Unfälle durch Männer in der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen widmet sich in den drei osthessischen Landkreisen besonders die Aktion „Schutzengel“. Das Ziel der Aktion besteht darin, dass junge Frauen ihren Einfluss auf junge Männer nutzen, damit diese nicht unter der Einwirkung von Alkohol oder Drogen als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen.